Versicherungsmakler

„Das macht mein Versicherungsmakler von der

Hamburg Mannheimer“ *

Da ist er wieder, dieser eine Satz, der mir die Nackenhaare kräuselt und mein Gesprächspartner kann gar nichts dafür. Er weiß es einfach nicht besser und in der Schule wird es nicht erklärt.

Dabei ist der Unterschied zwischen Versicherungsvertreter, Mehrfachvertreter und Versicherungsmakler sowie Honorarberater extrem wichtig, und zwar für den Kunden.

Der wohl bekannteste Versicherungsvertreter war Herr Kaiser, wer ihn nicht kennt, hier gibt es ein Video von ihm:

Hamburg-Mannheimer Werbung Herr Kaiser 1997

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren

Herr Kaiser hat nur für eine Versicherung gearbeitet. Er war als Vertreter an diese Gesellschaft gebunden und hat nur ihre Produkte vermittelt. Die Produkte von anderen Gesellschaften durfte er nicht vermitteln. Im Versicherungsfall hatte er die Interessen seiner Versicherung war zunehmen, nicht die seines Kunden. Das ist gesetzlich im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.

Als nächstes schauen wir uns den Mehrfachvertreter an. Hier wird es für den Verbraucher schon schwieriger. Aber dazu sehen wir zunächst auf den Versicherungsmarkt. Früher gab es noch mehr Versicherungen wie heute. Im laufe der Jahre, wurde einige Gesellschaften von anderen aufgekauft. Was aber blieb, sind die Namen bzw. Marken.

Jetzt sitz also jemand bei mir am Tisch und bietet mir einen Rechtsschutz an, der des Anwalts Liebling ist:

AdvoCard (mit Manfred Krug) - Fernsehwerbung (1991)

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren

Auch der Bausparvertrag kommt genauso wie die Zahnzusatzversicherung von jeweils einer anderen Versicherungsgesellschaft. Ist der Versicherungsvermittler etwa unabhängig? Um das zu prüfen, gibt es zwei Möglichkeiten. Wenn ich als Verbraucher in das Impressum der Versicherung oder Bausparkasse schaue, sehe ich, dass alle Unternehmen, die mir vorgestellt wurden, zu einer Versicherungsgruppe gehören. Damit ist klar, vor mir sitzt ein Mehrfachvertreter. Alles, was wir schon über den Versicherungsvertreter wissen, trifft auch auf den Mehrfachvertreter zu. Im Versicherungsfall hatte er die Interessen seiner Versicherungsgruppe war zunehmen, nicht die seines Kunden. Das ist gesetzlich im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.

Nun zum Versicherungsmakler. Wikipedia sagt dazu folgendes: Versicherungsmakler vermitteln Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als „treuhänderähnliche Sachwalter“ der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.[1]

Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse. Dazu gehört auch die Weitervermittlung einer bestehenden (Kapital-)Versicherungspolice an Dritte, da hierdurch meist ein besseres wirtschaftliches Ergebnis im Vergleich zu einer etwaigen Kündigung erreicht werden kann; dies ergibt sich explizit aus § 93 HGB und implizit aus § 59 Abs. 3 VVG.

Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer und muss für dieses Risiko eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben. Diese Haftungspflicht trifft ihn auch, wenn der Fehler bzw. das Verschulden seinen Mitarbeitern zuzurechnen ist (vgl. § 278 BGB).

Das hört sich erst einmal ganz schön staubig an. Ich versuche einmal, es in einer Tabelle einfacher zu erklären.

    Versicherungsvertreter   Mehrfachvertreter   Versicherungsmakler
             
Zugriff auf wie viele Gesellschaften? Nur auf seine Versicherung Nur auf seinen Versicherungskonzern Auf alle Versicherungs-gesellschaften
 
Haftet für seine Beratung Über Versicherungsgesellschaft (Haftungsdach) Über Versicherungskonzern (Haftungsdach) Über seine eigene gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadens-haftpflichtversicherung
 
Kann welche Produkte anbieten? Nur von seiner Versicherungsgesellschaft Nur von seinem Versicherungskonzern Von allen Gesellschaften, entweder über Direktanbindungen oder über Poolanbindungen.
 
Steht auf welcher Seite? per Gesetz

Auf der Seite der Versicherungsgesellschaft

per Gesetz

Auf der Seite des Versicherungskonzerns

per Gesetz

Auf der Seite des Kunden

Das sind erst einmal die Kernpunkte im Unterschied der Versicherungsvermittler.

Nun gibt es noch Honorarberater. Dieser erklärt mir gegen ein Honorar, welche Versicherungen ich brauche, er vermittelt aber keine Versicherungen.

Anders sieht es bei der Honorarvermittlung aus. Die bietet zum Beispiel der Versicherungsmakler mit an, es werden Nettotarife vermittelt aber dazu später mehr.

Du als Verbraucher kannst aber vor jeder Beratung prüfen, welchen Status dein Vermittler hat. Dazu gehst du einfach auf die Seite des DEUTSCHEN INDUSTRIE – UND HANDELSKAMMERTAG, dort auf erweiterte Suche und gibst dort die Daten des Vermittlers ein. Sofort siehst du den Status des Vermittlers. Hier geht es zur Recherche: https://www.vermittlerregister.info/

Jetzt gibt es noch einen wichtigen Punkt im Beratungsprozess und der erklärt, warum es im Ergebnis Unterschiede gibt. Du sprichst mit einem Vermittler zum Beispiel über eine private Haftpflichtversicherung, die du bereits hast. Im Ergebnis wird festgestellt, das dein Vertrag topp ist. Der Versicherungsmakler kann dir nun anbieten, diesen Vertrag zu betreuen. Er würde dafür die gleiche Courtage seitens der Versicherung erhalten, als wenn er den Vertrag selbst vermittelt hätte. Er muss dir also kein neues Produkt anbieten. Was die anderen beiden Vermittlerarten jetzt machen würden, überlassen wir deiner Phantasie.

*(Hamburg Mannheimer steht nur exemplarisch, es könnte auch jede andere Versicherung sein)