Die Arbeitskraft, was ist das eigentlich?

In der Versicherungswelt wird viel von der Arbeitskraft und ihrer Absicherung gesprochen. Dazu ist es sinnvoll, erst einmal zu erklären, was das überhaupt ist, wie mich der Staat versichert und ob es dabei Lücken gibt.

Am einfachsten erklärt man diesen Begriff am sogenannten Standardrentner, bzw. der richtige Name ist ECKRENTNER.

Dieser arbeitet bzw. zahlt 45 Jahre in die Rentenkasse ein und hat ein durchschnittliches Einkommen von 3000.-€ Brutto im Monat. Hierbei handelt es sich selbstverständlich um eine fiktive Person, dein Gehalt ist am Anfang niedriger und steigt mit der Zeit, hat mal Pausen und verläuft nicht so gradlinig. Aber eine Bemessungsgrundlage für den Staat muss es ja geben.

Um den Wert der Arbeitskraft zu bestimmen, verwende ich also folgende Formel

Bruttolohn x 12 Monate x Jahre des Arbeitslebens = Wert der Arbeitskraft

Damit komme ich in den meisten Fällen auf einen Betrag über einer Million.

Muss ich jetzt alles in dieser Höhe versichern?

Nein, natürlich nicht. Der Staat bietet ja ein Netz an sozialen Absicherungen und ich brauche nur die Lücken entsprechend absichern. Diese schauen wir uns einmal an.

Ein Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit, während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg nach Hause ist über die gesetzlich vorgeschriebene Berufsgenossenschaft zu 100% abgesichert.

Passiert das gleiche in der Freizeit, gibt keine staatliche Versicherung, die bei Invalidität greift. Hier besteht eine Lücke.

Bei Unfall und Krankheit sind wir über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Sie übernimmt die medizinisch notwendigen Kosten. Der Arbeitslohn wird für 42 Tage vom Arbeitgeber weitergezahlt. Danach zahlt die GKV 70% des Brutto, maximal 90% des Netto.  Hier besteht eine Lücke.

Wenn ich jetzt innerhalb von 3 Jahren insgesamt 78 Wochen wegen der gleichen Krankheit nicht arbeiten kann, werde ich ausgesteuert und bin damit in einer bestimmten Form, die noch geprüft wird, erwerbsunfähig. Ab jetzt bekomme ich eine halbe oder ganze Erwerbsminderungsrente. Hier besteht eine Lücke.

Zur Absicherung dieser Lücken in der sozialen Absicherung des Staates gibt es Versicherungsprodukte wie zum Beispiel das Krankentagegeld ab dem 42. Tag, eine private Unfallversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeitsversicherung sowie eine Absicherung gegen schwere Krankheiten. Letztere ist vielen völlig unbekannt.

In den kommenden News werde ich die einzelnen Produkte erklären.

Grundsätzlich ist mein Leitsatz, unterschreibt nichts, was ihr nicht zu 100% versteht.

Bei Fragen zu diesem Thema, schickt mir einfach eine Nachricht.